Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis
Vorzulegen ist ein amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers.
Staatsbürgerschaftsnachweis bei Verleihung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- alle Heiratsurkunden
- alle Scheidungsurteile bzw. Sterbeurkunden
- Bescheid über die Verleihung der Staatsbürgerschaft
- Bestätigung eines akademischen Titels (zB Sponsionsbescheid,…)
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
- Geburtsurkunde des Kindes
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Vollmacht, wenn Antragsteller nicht Obsorgeberichtigte/r ist
Gebühren und Abgaben
Niederschrift
Bundesgebühr………………………………………………….. EUR 14,30
Verwaltungsabgabe……………………………………………..EUR 6,20
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bundesgebühr………………………………………………….. EUR 14,30
Verwaltungsabgabe…………………….……………………..EUR 14,10
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist für Kinder in den ersten 2 Lebensjahren einmalig kostenlos.