Kundmachungen
Gewerbebehördliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Shell Austria gmbH
13.11.2024DOKUMENTE:
Öffentliche Kundmachung
21.08.2024Öffentliche Kundmachung Marktgemeinde Stainach-Pürgg
1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 1.0
DOKUMENTE:
Untersuchungsergebnisse der Prüfstelle des Wasserlabors der Holding Graz
26.05.2023DOKUMENTE:
KU Gemeinde Wörschach FWP
08.10.2021Kundmachung Entwurf Flächenwidmungsplan Nr. 5.00
DOKUMENTE:
Lärmerregende Arbeiten - Empfehlung des Gemeinderats
30.04.2021Die Verrichtung lärmerregender Gartenarbeiten darf erfolgen:
An WERKTAGEN von MO-SA
zwischen 8-12 und 14-19 Uhr.
Dies gilt insbesondere für die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmäher, Heckenschere, Baumsägen usw.
An SONN- und FEIERTAGEN ist die Vornahme von lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten nicht gestattet.
Die Beschränkung gilt NICHT für Gewerbetreibende, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, sowie für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Erwerbsgärtnereien und für alle Arbeiten die im Zusammenhang mit dem Bau von Eigenheimen notwendig sind.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und Rücksichtnahme!
2018 01 30 Verpachtung der Katastralgemeindejagden 2019-2028.pdf