Seit dem 1. Juli 2008 gilt in Österreich die Registrierungspflicht für neugeborene Hunde. Danach müssen Welpen innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer österreichischen Datenbank registriert werden.
Neben dieser Registrierungspflicht müssen Hunde auch bei der Gemeinde angemeldet werden - zur Erleichterung finden Sie auf dieser Seite auch das Anmeldeformular!
Die Hundeabgabe beträgt € 60,- je Hund (Mindestabgabe nach dem Stmk. Hundeabgabegesetz).
Für´s Gassi gehen befinden sich im gesamten Gemeinde-Gebiet verteilt Gassistationen. Dort kann man Gassi-Sackerl entnehmen und die Vollen auch entsorgen! Weiters können Gassi-Sackerl auch am Gemeindeamt abgeholt werden.